Skip to content
Der Hauseingang der Talstation im Sommer, davor Rasen und ein Sonnenschirm auf dem Balkon
Der Hauseingang der Talstation im Sommer, davor Rasen und ein Sonnenschirm auf dem Balkon

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Was für euren Aufenthalt in der Talstation gilt.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung des Ferienhauses „Die Talstation“, Schwarzwassertalstraße 6, 6991 Riezlern, Österreich.

Vermieterin ist Susanne Rehm, Schwarzwassertalstraße 6, 6991 Riezlern, Österreich, E-Mail dietalstation1951@gmail.com, Telefon +49 1577 1963654, UID-Nummer ATU82463068.

Grundlage des Beherbergungsvertrages sind ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die österreichische Hotellerie (AGBH 2006). Bei Abweichungen gehen die vorliegenden Bedingungen vor.

Die Hausordnung ist Bestandteil dieser Bedingungen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Anfrage des Gastes ist noch keine Buchung. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Vermieterin die Buchung in Textform – etwa per E-Mail – bestätigt.

Der Gast, der die Buchung vornimmt, haftet für alle Verpflichtungen der mitreisenden Personen wie für seine eigenen.

§ 3 Leistungen und Preise

Vermietet wird das gesamte Haus mit 185 m², vier Schlafzimmern und zwei Badezimmern für vier bis acht Personen. Vor dem Haus stehen zwei Stellplätze zur Verfügung.

Im Preis enthalten sind Bettwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher, gewechselt einmal pro Woche.

Zusätzlich zum Mietpreis werden berechnet:

  • Endreinigung: 189 Euro je Aufenthalt,
  • Ortstaxe: 4,70 Euro pro Person und Nacht, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr,
  • Haustiere nach vorheriger Anfrage: 15 bis 30 Euro pro Tag (§ 9).

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf dieser Website veröffentlichten Preise.

§ 4 Mindestaufenthalt und Mindestbelegung

Der Mindestaufenthalt beträgt in den Kernzeiten – Winter und Sommerhauptsaison – sieben Übernachtungen. Solltet ihr nur 3 Übernachtungen planen, fragt bitte an.

Das Haus wird ab einer Belegung von vier Personen vermietet; in den Kernzeiten – Winter und Sommerhauptsaison – ab acht Personen. Eine Belegung mit weniger Personen ist auf Anfrage möglich.

Ein Kind unter zwölf Jahren reist frei mit. Für weitere Kinder unter zwölf Jahren gilt eine Vereinbarung im Einzelfall.

§ 5 Anzahlung, Kaution und Zahlung

Eine Anzahlung ist in der Regel nicht erforderlich. Verlangt die Vermieterin eine Anzahlung, so beträgt sie 20 Prozent des Gesamtpreises; sie wird dem Gast unmittelbar nach der Buchung mitgeteilt.

Der offene Betrag ist vor der Anreise zu überweisen. Etwa eine Woche vor der Anreise erhält der Gast eine E-Mail mit allen Angaben zur Bezahlung, zur Anreise und zum Haus.

Bankverbindung: Susanne Rehm, IBAN AT50 2060 3000 0209 8697.

Eine Kaution von 300 Euro ist bei der Anreise zu hinterlegen. Sie wird binnen vierzehn Tagen nach der Abreise zurückerstattet, soweit keine Schäden und keine offenen Forderungen bestehen.

§ 6 Rücktritt durch den Gast

Der Gast kann jederzeit zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Erklärung bei der Vermieterin eingeht. Es fallen an:

  • bis 30 Tage vor dem Reiseantritt: keine Kosten,
  • vom 29. bis zum 15. Tag vor dem Reiseantritt: 50 Prozent des Reisepreises,
  • ab dem 14. Tag vor dem Reiseantritt: 100 Prozent des Reisepreises.

Reist der Gast verspätet an oder vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

§ 7 Rücktritt durch die Vermieterin

Die Vermieterin kann die Buchung bis zur vollständigen Bezahlung des Aufenthaltes stornieren. Dabei gilt:

  • bis 30 Tage vor der Anreise: kostenfrei,
  • zwischen 30 und 15 Tagen vor der Anreise: 10 Prozent,
  • weniger als 15 Tage vor der Anreise: 15 Prozent.

Diese Regelungen gelten zusätzlich zu Punkt 5.4 der AGBH 2006.

Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung kann die Vermieterin den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen.

§ 8 An- und Abreise

An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Kalendertag.

Das Haus ist am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezugsfertig; frühere Zeiten sind auf Anfrage möglich. Am Abreisetag ist es bis 10:00 Uhr besenrein zu verlassen; spätere Zeiten sind auf Anfrage möglich.

Der Gast teilt die voraussichtliche Ankunftszeit einige Tage vor der Anreise mit, ebenso die Daten aller Mitreisenden, damit die Gästekarten vorbereitet werden können.

Die Schlüsselübergabe erfolgt bei der Anreise oder nach individueller Absprache. Der Gast erhält zwei Schlüsselpaare. Bei Verlust haftet er bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

§ 9 Belegung, Haustiere, Rauchen

Das Haus darf nur von der bei der Buchung vereinbarten Personenzahl bewohnt werden. Eine Nutzung für Partys oder ähnliche Veranstaltungen ist nicht gestattet.

Haustiere sind nur nach vorheriger Anfrage und gegen eine Gebühr von 15 bis 30 Euro pro Tag erlaubt.

Das gesamte Haus ist ein Nichtraucherhaus. Geraucht werden darf im Garten und auf dem Balkon an den dafür vorgesehenen Aschenbechern.

§ 10 Sorgfaltspflicht und Haftung des Gastes

Der Gast behandelt das Haus und seine Einrichtung pfleglich und sorgt dafür, dass auch die Mitreisenden die Bedingungen einhalten. Er haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederanschaffungskosten.

Schäden sind der Vermieterin umgehend mitzuteilen, nicht erst bei der Abreise.

Eltern haften für ihre Kinder.

§ 11 Haftung der Vermieterin

Für mitgebrachte Wertgegenstände und für Unfälle wird keine Haftung übernommen, soweit der Vermieterin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

§ 12 Kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz

Bei Verträgen über Beherbergung zu einem bestimmten Termin besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Es gelten die Stornobedingungen nach § 6.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Gerichtsstand ist Bezau. Ist der Gast Verbraucher, gilt dies nur, soweit § 14 KSchG dem nicht entgegensteht; ein Verbraucher kann in diesem Fall an seinem Wohnsitz geklagt werden.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.

Ein ganzes Haus. Bis zu acht Lieblingsmenschen.
Und die Berge direkt vor der Tür.

Verfügbarkeit prüfen
An den Anfang scrollen